Die besten Tauchreviere liegen eine Flugreise entfernt. Also muss die Tauchlampe mit ins Flugzeug – und genau da fängt die Unsicherheit an. Darf sie ins Handgepäck? Muss sie sogar? Was ist mit dem Akku? Die kurze Antwort: Die Lampe selbst ist selten das Problem. Der Akku ist es fast immer.
Warum die Tauchlampe überhaupt ein Thema ist
Es sind zwei getrennte Gefahren, und sie werden ständig durcheinandergeworfen.
Erstens der Akku. Lithium-Ionen-Zellen können bei Beschädigung oder Kurzschluss thermisch durchgehen und brennen. Deshalb gelten für sie eigene Vorschriften, unabhängig davon, in welchem Gerät sie stecken.
Zweitens die Lampe. Eine Tauchlampe ist ein wärmeerzeugendes Gerät. Das Luftfahrt-Bundesamt formuliert das Risiko unmissverständlich: „Bei einem unbeabsichtigten Einschalten der Taucherlampe im Gepäckraum des Flugzeuges, kann es zu einer Entzündung von umliegenden Gepäckstücken kommen.“ Eine Lampe, die im Koffer zwischen Neopren angeht, ist kein theoretisches Problem – sie hat an Land keine Kühlung.
Aus beidem folgt dieselbe Handlungsanweisung: Akku raus, Lampe gegen Einschalten sichern, alles ins Handgepäck.
Die einzige Zahl, die wirklich zählt: Wattstunden
Alle Grenzwerte im Luftverkehr sind in Wattstunden (Wh) formuliert. Auf vielen Tauchlampenakkus steht aber nur die Kapazität in Milliamperestunden (mAh). Umrechnen ist einfach:
Wh = (mAh ÷ 1000) × Spannung in Volt
Zwei Rechenbeispiele:
- Eine einzelne 21700-Zelle mit 5.000 mAh und 3,6 V: (5.000 ÷ 1000) × 3,6 = 18 Wh. Völlig unkritisch.
- Ein Akkupack mit 6.800 mAh und 14,8 V (vier Zellen in Reihe): (6.800 ÷ 1000) × 14,8 = rund 101 Wh. Und schon bist du über der ersten Grenze – bei einem Akku, der auf dem Papier harmlos aussieht.
Wenn du die Formel im Detail nachlesen willst: mAh in Wh umrechnen. Nachrechnen lohnt sich vor jeder Reise, nicht am Schalter. Bei Markenakkus steht der Wh-Wert meist aufgedruckt; steht er nicht drauf, steht er in der Bedienungsanleitung.
Die drei Klassen – und was jeweils gilt
Maßgeblich ist die IATA-Tabelle 2.3.A (67. Ausgabe, gültig ab 1. Januar 2026) sowie die Passagierinformation des Luftfahrt-Bundesamts:
| bis 100 Wh | über 100 bis 160 Wh | über 160 Wh | |
| Loser Ersatzakku im Handgepäck | ja, bis 20 Stück | ja, höchstens 2 Stück | nein |
| Loser Ersatzakku im Koffer | nein | nein | nein |
| Akku im Gerät, Gerät im Koffer | ja, komplett ausgeschaltet und gegen Beschädigung geschützt | nur mit Zustimmung der Airline | nein |
| Genehmigung der Airline nötig | nein | ja | – |
Für Lithium-Metall-Batterien – also nicht wiederaufladbare Primärzellen, wie sie in manchen kleinen Backuplampen stecken – gilt statt der Wattstunden der Lithiumgehalt: bis 2 Gramm ohne Genehmigung.
Der wichtigste Satz dieser Tabelle: Lose Ersatzakkus gehören niemals ins aufgegebene Gepäck. Nicht „besser nicht“, sondern verboten. Und über 160 Wh ist Schluss – solche Akkus sind kein Passagiergepäck, auch nicht als angemeldetes Gefahrgut im Frachtraum. Wer sie transportieren will, muss sie als Fracht aufgeben, mit allem, was dazugehört.
Gängige Tauchlampen-Akkus und ihre Wattstunden
Damit du nicht bei jedem Akku neu rechnen musst: Die folgende Übersicht zeigt, wo die üblichen Bauformen landen. Die Wh-Werte sind aus Nennspannung × typischer Kapazität gerechnet, es sind Richtwerte. Maßgeblich ist immer die Aufschrift auf deinem Akku beziehungsweise die Angabe des Herstellers.
| Akku | Nennspannung | typische Kapazität | ergibt rund | Einstufung |
| 18650, Einzelzelle | 3,6 V | 2.600–3.500 mAh | 9–13 Wh | unkritisch |
| 21700, Einzelzelle | 3,6 V | 4.000–5.000 mAh | 14–18 Wh | unkritisch |
| 26650, Einzelzelle | 3,6 V | 4.500–5.500 mAh | 16–20 Wh | unkritisch |
| 32650, Einzelzelle | 3,6 V | 5.500–6.500 mAh | 20–23 Wh | unkritisch |
| Pack aus 2 Zellen in Reihe | 7,2 V | 3.400 mAh | ca. 24 Wh | unkritisch |
| Pack aus 4 Zellen in Reihe | 14,4 V | 3.400 mAh | ca. 49 Wh | unkritisch |
| Kleiner Akkutank, 8 Zellen | 7,2 V | 13.600 mAh | ca. 98 Wh | gerade noch unter 100 Wh – nachrechnen! |
| Mittlerer Akkutank, 12 Zellen | 10,8 V | 13.600 mAh | ca. 147 Wh | nur mit Zustimmung der Airline, nur Handgepäck, höchstens 2 Stück |
| Großer Akkutank, 16 Zellen | 14,4 V | 13.600 mAh | ca. 196 Wh | darf nicht mit |
Die Botschaft der Tabelle in einem Satz: Einzelzellen sind nie das Problem, Akkutanks fast immer. Wer mit einer Handlampe reist, kann sich entspannen. Wer eine Kanisterlampe mitnehmen will, muss vorher rechnen – und zwar mit der Spannung des ganzen Packs, nicht mit der einer einzelnen Zelle.
Die Lampe selbst: Hitze ist das zweite Thema
Für Taucherlampen gibt das Luftfahrt-Bundesamt eine eigene Regel aus: Bei Lampen mit großer Wärmeentwicklung müssen die hitzeerzeugende Komponente und die Batterie voneinander getrennt werden. Ausgebaute Akkus sind gegen Kurzschluss zu sichern – in der Originalverpackung oder durch Isolierung der Pole.
Praktisch heißt das:
- Halogenlampen und HID-Lampen sind die klassischen Wärmeerzeuger. Hier gehört das Leuchtmittel raus, nicht nur der Akku.
- LED-Lampen sind unkritischer, aber nicht kühl. Eine LED-Hauptlampe mit mehreren tausend Lumen wird an Luft in Sekunden heiß – die Kühlung dieser Lampen ist auf Wasser ausgelegt.
- Lampen mit fest verbautem Akku sind der unangenehme Fall: Du kannst nichts trennen. Diese Lampen gehören zwingend ins Handgepäck.
Fünf Handgriffe, und die Lampe ist transportsicher
- Akku raus. Bei jeder Lampe, bei der das geht.
- Pole sichern. Originalverpackung, Akkubox oder Klebeband über die Kontakte. Lose Zellen im Kulturbeutel neben dem Schlüsselbund sind genau das Szenario, das die Vorschrift verhindern soll.
- Lampe blockieren. Lampenkopf eine halbe Umdrehung lösen, dann kann kein Kontakt zustande kommen. Bei Magnetschaltern hilft zusätzlich der Transportmodus, wenn die Lampe einen hat.
- Papiere dazu. Bedienungsanleitung oder ein Ausdruck des Datenblatts mit dem Wh-Wert, obenauf im Handgepäck. Das ist die Unterlage, die eine Diskussion in dreißig Sekunden beendet.
- Alles in die Kabine. Lampe und Akkus ins Handgepäck – dann kann dir niemand den Koffer zurückhalten, während du schon am Gate stehst.
Für Punkt 2 braucht es nichts Teures. Drei Transportboxen, in die die gängigen Rundzellen passen – die letzte ist zusätzlich abgedichtet, was auf einer Tauchreise ohnehin nicht schadet:
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Eine Anmerkung dazu, weil sie beim Packen wichtig wird: Lose 18650- und 21700-Zellen bekommst du im deutschen Versandhandel kaum noch. Die Zellen werden heute fast nur noch in Geräten oder als fertige Akkupacks verkauft. Wer Ersatzakkus für seine Lampe braucht, kauft sie deshalb in der Regel beim Lampenhersteller oder im Tauchfachhandel – und plant das vor der Reise ein, statt am Urlaubsort zu suchen.
Tank- und Kanisterlampen: der Fall, der schiefgeht
Bei einer Tanklampe sitzt die Energie in einem separaten Akkutank am Gurt – und genau dort wird es schnell eng. Solche Packs liegen regelmäßig über 100 Wh, größere Varianten auch jenseits von 160 Wh. Für den Urlaubsflug bedeutet das im Zweifel: Der Tank bleibt zu Hause.
Das ist kein Grund zur Panik, sondern ein Grund, vorher zu rechnen. Wer regelmäßig fliegt, kauft eine zweite, kleine Lampe mit Wechselakkus fürs Reisegepäck und lässt die große Lampe im heimischen See. Bei mir ist das genau so aufgeteilt – die Reiselampe ist die Wurkkos DL40, weil sie leicht ist und der Akku sich herausnehmen lässt.
Was am Kontrollpunkt wirklich passiert
Das Sicherheitspersonal kennt deine Lampe nicht und muss sie auch nicht kennen. Es sieht im Röntgenbild einen Metallzylinder mit Elektronik und Zellen. Was du also brauchst, ist nicht Rechthaberei, sondern eine Zahl auf Papier: Wh-Wert, Zellentyp, Hersteller. Damit ist die Sache in aller Regel erledigt.
Und noch etwas: Eine erforderliche Genehmigung der Airline holst du vorher ein, schriftlich, und nimmst den Ausdruck mit. Am Check-in-Schalter genehmigt niemand mehr etwas – dort wird nur noch geprüft, ob eine Genehmigung vorliegt.
Vor dem Hinflug an den Rückflug denken
Die Vorschriften sind international harmonisiert, ihre Umsetzung ist es nicht. Jede Airline setzt die IATA-Vorgaben in eigene Gepäckbestimmungen um, und einzelne Länder legen zusätzliche Regeln obendrauf. Prüfe deshalb vor dem Abflug:
- die Bestimmungen aller Airlines, mit denen du fliegst – Hinflug und Rückflug,
- die Regeln an allen Stop-over-Flughäfen, auch wenn du dort nur umsteigst,
- die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes.
Sonst passiert der Klassiker: Die Lampe kommt hin, aber nicht zurück.
Und was ist mit einer normalen Taschenlampe?
Diese Frage kommt so oft, dass sie einen eigenen Abschnitt verdient – zumal viele Taucher zusätzlich zur Tauchlampe eine kleine Landlampe im Gepäck haben. Die kurze Antwort: Die Vorschriften kennen keine Kategorie „Taschenlampe“. Sie kennen nur Batterien. Für eine Taschenlampe gilt deshalb exakt dieselbe Rechnung wie für die Tauchlampe – nur fällt sie fast immer sehr viel entspannter aus.
Taschenlampe im Handgepäck: der einfache Fall
Es kommt allein darauf an, was in der Lampe steckt:
- Alkaline, Zink-Kohle, NiMH – die klassischen AA-, AAA-, C- und D-Zellen. Hier greifen die Wattstundengrenzen gar nicht, weil sie nur für Lithium-Ionen gelten. Eine solche Taschenlampe ist im Handgepäck unproblematisch.
- Lithium-Ionen, meist 18650 oder 21700 – dieselbe Rechnung wie oben. Eine Einzelzelle landet bei 9 bis 18 Wh, also weit unter 100 Wh. Auch hier gilt: lose Ersatzzellen ausschließlich ins Handgepäck, Pole gesichert.
- CR123A und andere Lithium-Metall-Primärzellen – hier zählt nicht die Wattstunde, sondern der Lithiumgehalt in Gramm. Kleine Rundzellen dieser Bauart liegen deutlich unter der Grenze von 2 Gramm.
Anders gesagt: Bei einer Taschenlampe scheitert praktisch nie die Zelle. Was schiefgehen kann, ist die Handhabung.
Taschenlampe im Koffer: erlaubt, aber mit einem Handgriff
Die Lampe selbst darf in den Koffer. Zwei Dinge müssen aber stimmen, und sie sind dieselben wie bei der Tauchlampe: Die Lampe darf sich nicht von selbst einschalten können, und lose Ersatzzellen bleiben im Handgepäck. Der Handgriff dafür kostet fünf Sekunden – Lampenkopf eine halbe Umdrehung lösen, fertig. Genau hier passiert der häufigste Fehler überhaupt: Eine Taschenlampe, die sich im gepackten Koffer einschaltet und zwischen Kleidung heiß läuft, ist kein theoretisches Szenario.
Der Unterschied zur Tauchlampe
Zwei Punkte trennen die beiden Fälle. Erstens die Leistung: Eine Tauchlampe ist auf Wasserkühlung ausgelegt und wird an Luft schnell heiß, eine übliche Taschenlampe regelt dagegen von selbst herunter. Zweitens die Energiemenge: Eine Taschenlampe hat eine Zelle, eine Tanklampe hat ein Pack aus sechzehn. Deshalb ist die Taschenlampe der Fall, über den man kaum nachdenken muss – und die Kanisterlampe der, über den man vor der Buchung nachdenkt.
⚠️ Die lange Metalllampe als „stumpfer Gegenstand“
Ein Punkt, der in Foren regelmäßig behauptet wird: Eine lange, schwere Metall-Taschenlampe werde am Kontrollpunkt als Schlagwaffe eingezogen. Weil das jeden betrifft, der eine Maglite-artige Lampe im Handgepäck hat, hier der Blick in die maßgebliche Vorschrift statt ins Forum.
Verboten sind im Handgepäck die Gegenstände aus Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Buchstabe e) dieser Liste lautet:
„Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte.“
Eine Taschenlampe wird dort nicht genannt – auch nicht in einer der anderen fünf Kategorien. Es gibt in der gesamten Liste keinen Eintrag „Taschenlampe“.
Damit ist die Sache aber nicht erledigt, und der Grund steht in einem einzigen Wort. Die Aufzählung ist mit „einschließlich“ eingeleitet: Sie nennt Beispiele, sie ist nicht abschließend. Maßgeblich ist der Obersatz – ein Gegenstand, mit dem sich als Schlagwaffe schwere Verletzungen herbeiführen lassen. Ob eine bestimmte Lampe darunter fällt, wird deshalb nicht im Voraus durch eine Liste entschieden, sondern am Kontrollpunkt anhand des konkreten Gegenstands.
Praktisch heißt das:
- Die übliche Tauchlampe ist unproblematisch. Ein handlanges Rohr, das ohne Akku ein paar hundert Gramm wiegt, ist kein Schlagstock.
- Bei der langen Stablampe aus Aluminium mit D-Zellen ist es eine Einzelfallfrage. Sie ist das, was der Obersatz beschreibt – ein schwerer Stab. Wer sie unbedingt mitnehmen will, gehört zu denen, die im Zweifel diskutieren.
- Die Entscheidung an der Kontrolle ist nicht verhandelbar. Wer sie nicht riskieren will, packt die lange Metalllampe in den Koffer – dort greift Anlage 4-C nicht, es bleibt nur die Batterieregel und der Schutz gegen Einschalten.
⚠️ Was ich hier bewusst nicht schreibe: eine Länge oder ein Gewicht, ab der es kritisch wird. Solche Zahlen kursieren, stehen aber weder in der Verordnung noch in der Passagierinformation des Luftfahrt-Bundesamts. Wer sie nennt, hat sie sich ausgedacht.
Wer die Grenze zwischen beidem sucht: Was eine Lampe überhaupt tauchtauglich macht und warum eine wasserdichte Taschenlampe noch keine Tauchlampe ist, steht im Beitrag über wasserdichte Taschenlampen zum Tauchen.
Die häufigsten Fehler
- Ersatzakkus im Koffer. Der eine Fehler, der garantiert Ärger macht.
- Wh nie ausgerechnet. „Steht doch 6.800 mAh drauf, ist doch wenig“ – bis man die Spannung dazunimmt.
- Lampe eingeschaltet im Gepäck. Magnetschalter lösen im Koffer öfter aus, als man denkt.
- Genehmigung erst am Flughafen. Zu spät.
- Nur den Hinflug geprüft. Die zweite Airline hat eigene Regeln.
Häufige Fragen
Darf die Tauchlampe ins aufgegebene Gepäck?
Die Lampe ja, wenn sie vollständig ausgeschaltet und gegen Beschädigung sowie gegen unbeabsichtigtes Einschalten geschützt ist und der eingebaute Akku unter 100 Wh liegt. Bei Lampen mit starker Wärmeentwicklung müssen Leuchtmittel und Batterie getrennt werden. Empfehlen würde ich es trotzdem nicht: Im Handgepäck kannst du im Zweifelsfall etwas erklären, im Koffer nicht.
Dürfen Akkus ins aufgegebene Gepäck?
Lose Ersatzakkus nie. Ein im Gerät verbauter Akku bis 100 Wh darf mit, unter den oben genannten Bedingungen.
Meine Tanklampe hat einen 168-Wh-Akku. Kann ich die mitnehmen?
Nein. Über 160 Wh ist der Akku kein zulässiges Passagiergepäck – weder in der Kabine noch im Frachtraum, und auch nicht mit Genehmigung. Der einzige legale Weg ist ein Versand als Fracht nach den Gefahrgutvorschriften. Für eine Urlaubsreise ist das praktisch keine Option.
Wie viele Ersatzakkus darf ich mitnehmen?
Bis 100 Wh nach der IATA-Tabelle bis zu 20 Stück pro Person, im Handgepäck. Zwischen 100 und 160 Wh höchstens zwei, ebenfalls im Handgepäck und nur mit Zustimmung der Airline.
Wie rechne ich mAh in Wh um?
Kapazität in mAh durch 1000 teilen, mit der Spannung in Volt multiplizieren. 5.000 mAh bei 3,6 V ergeben 18 Wh.
Was ist mit Halogen- und HID-Lampen?
Das sind die eigentlichen wärmeerzeugenden Geräte. Hier gehört zusätzlich zum Akku das Leuchtmittel heraus, damit die Lampe auch bei einer Fehlbedienung keine Hitze entwickeln kann.
Wie bekomme ich eine Genehmigung der Airline?
Über den Kundenservice oder die Gefahrgutstelle der Fluggesellschaft, mit Angabe von Akkutyp, Wh-Wert und Anzahl. Plane ein paar Tage ein und nimm die Antwort ausgedruckt mit.
Darf ich eine Taschenlampe im Handgepäck mitnehmen?
Ja. Die Vorschriften kennen keine Kategorie „Taschenlampe“, sondern nur Batterien. Bei Alkaline-, Zink-Kohle- oder NiMH-Zellen greifen die Wattstundengrenzen gar nicht, bei einer Lithium-Ionen-Einzelzelle liegst du mit 9 bis 18 Wh weit unter 100 Wh. Wichtig ist nur, dass sich die Lampe nicht von selbst einschalten kann.
Meine Taschenlampe hat CR123A-Batterien. Was gilt da?
Das sind Lithium-Metall-Primärzellen. Für sie zählt nicht der Wattstundenwert, sondern der Lithiumgehalt in Gramm; die Grenze ohne Genehmigung liegt bei 2 Gramm. Kleine Rundzellen dieser Bauart liegen deutlich darunter. Ersatzzellen gehören trotzdem ins Handgepäck, mit gesicherten Polen.
Wird eine lange Metall-Taschenlampe als Schlagwaffe eingezogen?
Auf der Liste der im Handgepäck verbotenen Gegenstände (Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998) steht keine Taschenlampe. Die Aufzählung der stumpfen Gegenstände ist mit dem Wort „einschließlich“ eingeleitet und damit nicht abschließend – maßgeblich ist der Obersatz, also ob sich mit dem Gegenstand als Schlagwaffe schwere Verletzungen herbeiführen lassen. Eine übliche Tauchlampe ist unproblematisch; bei einer langen, schweren Stablampe aus Aluminium entscheidet die Kontrolle im Einzelfall. Wer das nicht riskieren will, packt sie in den Koffer.
Quellen
- Luftfahrt-Bundesamt: Taucherlampen im Passagiergepäck
- Luftfahrt-Bundesamt: Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien
- IATA Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A (67. Ausgabe, gültig ab 1. Januar 2026)
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Anlage 4-C – im Handgepäck verbotene Gegenstände
Die Vorschriften werden jährlich fortgeschrieben. Die Grenzwerte 100 Wh und 160 Wh stehen seit Jahren stabil; was sich ändert, sind Details bei Powerbanks und bei der Handhabung an Bord. Ein Blick auf die verlinkten Seiten vor der Reise kostet zwei Minuten.
Danke für diesen tollen Blog. Macht weiter so.
Ein toller, informativer Artikel. Ich hätte jetzt nicht daran gedacht das es bei der Mitnahme einer Tauchlampe Probleme geben könnte.
Über sowas macht man sich doch im Vorfeld einer Traumreise keine Gedanken.
Gibt es denn wohl auch ein solches Formular
für Tauchlampen an deutschen Flughäfen?
Grüße Lothar
Hallo Lothar,
ich denke wenn Du eine Tauchlampe mit mehr als 160 Wh Akkuleistung transportieren willst, dann ruf am besten vorher bei der Airline an, wo Du den Flug gebucht hast.
Sonst Google fragen, „iata dgd“ oder „iata dgr“ liefert passende Treffer. So ein Formular sieht dann ungefähr so aus
https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/shippers-declaration.aspx
Liebe Grüße
Tom
Hallo ! Habe meine Tauchlampe demontiert. Das heist sie sieht nicht mehr aus wie eine Tauchlampe. Sie besteht aus 3 Teilen die zusammen geschraubt werden. Die Akkus sind im Handgepäck. Kann ich die demontierte Lampe im aufgegebenen Gepäck einchecken ?
Hallo Manuela,
solange die Akkus raus sind, sollte das kein Problem sein! Sicherheitshalber kannst du das Leuchtmittel auch noch herausnehmen, wenn es keine LED ist. Frag aber im Zweifel bei der Airline nach, Gepäckvorschriften werden unterschiedlich gehandhabt.